Haftungsausschluss
für den Naturerfahrungsraum
Allgemeine Hinweise
Der Naturerfahrungsraum ist ein in der Natur gestalteter Bereich, der den Kindern die Möglichkeit bietet, spielerisch die Natur zu erleben. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, unter der Annahme, dass ein gewisses Maß an natürlichen Risiken mit einem solchen Umfeld verbunden ist.
Haftung der Betreuer
Die Betreuer übernehmen die Aufsicht über die Kinder während der Nutzung des Naturerfahrungsraums und handeln stets mit größter Sorgfalt. Eine Haftung der Betreuer besteht jedoch ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen entstehen.
Für einfache Fahrlässigkeit oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. natürliche Risiken wie herabfallende Äste oder Stolperfallen) ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Ausschluss sonstiger Haftungsansprüche
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Betreiber und das Personal nicht haften für: Unfälle, die durch das übliche Spielverhalten der Kinder oder Eigenverschulden entstehen. Schäden oder Verletzungen, die durch Tiere, Dritte oder unkontrollierbare Naturereignisse verursacht werden.
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass sie durch das Betreten des Naturerfahrungsraums die Natur, die Tiere und die damit verbundenen Risiken akzeptieren. Sie verpflichten sich, die Kinder nach bestem Wissen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und sicherzustellen, dass sie den Anweisungen der Betreuer Folge leisten.
Schadenersatzansprüche
Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreuer oder Betreiber des Naturerfahrungsraums sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.